Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger
Natur- und Landschaftspfleger betreuen und pflegen ökologisch wertvolle Flächen. Sie sind in Firmen des Garten- und Landschaftsbaues ebenso tätig wie bei Städten, Gemeinden bzw. bei Kreis- oder Landesverwaltungen.
Für die Zulassung an den Fortbildungslehrgängen ist eine erfolgreiche Abschlussprüfung in den Berufen Gärtner, Landwirt, Forstwirt, Revierjäger, Winzer, Fischwirt, Tierwirt oder Wasserbauer nachzuweisen. Ferner wird eine mindestens dreijährige Berufspraxis gefordert.
Der Rahmenstoffplan sieht für die Fortbildungslehrgänge einen zeitlichen Umfang von über 600 Stunden vor. Fortbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die anerkannte Prüfung zum "Natur- und Landschaftspfleger", werden von verschiedenen Institutionen angeboten und können bei den zuständigen Stellen für die Berufsbildung erfragt werden.
Die Prüfung ist in vier Teilen gegliedert. Sie ist praxisorientiert und enthältneben praktischen Arbeiten, eine Informationsmaßnahme und die Lösung eines Fallbeispiels sowie entsprechende Prüfungsgespräche.
Die erfolgreich abgelegte und anerkannte Prüfung berechtigt zur Berufsbezeichnung "Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger".
Die beruflichen Aufgabengebiete umfassen
- die Organisation und praktische Ausführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- die fachkundige Informationstätigkeit und Besucherbetreuung z. B. in Schutzgebieten und Naturparks
- die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, sowie die Erschließung von Förderprogrammen