Gerichtsurteile
"Der Baum, der manche zu Freudentränen rührt, ist für andere nur ein grünes Ding, das im Wege steht..........", William Blake, 1799
Wie wahr, wie wahr. "Ich hab ja nichts gegen Bäume, aber.......", ein oft gehörter Spruch. Keiner hat im Prinzip etwas gegen Bäume, nur der im Einzugsbereich des eigenen Grundstückes stört halt so manch einen. Die Gründe dafür können sehr vielseitiger Natur sein.
Neben den Auseinandersetzungen, in denen ein Streit über Bäume Gegenstand einer Gerichtsverhandlung ist, ergeben sich auch bei dem vorhandenen Volksglauben an einem automatisch eintretenden Vollkaskoschutz, in allen Lebenslagen ( =... mir ist etwas passiert, wer trägt nun die Schuld dafür?) sehr oft Verfahren, nach einem eingetretenen Schadensfall.
Ob der Schadensfall auf ein allgemeines Lebensrisiko basiert, wofür letztendlich - auch wenn das viele nicht glauben können - niemand zur Haftung herangezogen werden kann, oder der Baumbesitzer seine Pflicht zur Wahrung der Verkehrssicherheit nicht ausreichend erfüllt hat, muss und wird in jedem Fall individuell geprüft und entschieden, wenn es denn bis vor das Gericht geht.
Dadurch entstehen die Urteile nach der jeweiligen Situation und fallen zum Teil sehr unterschiedlich, bzw. bei vergleichbaren Fällen auch sehr widersprüchlich aus. Dies trägt leider eher zur Verwirrung, als zur Klärung bei.
Deshalb kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass zur Zeit keine gesetzlichen Vorschriften über die Art und Häufigkeit von Baumprüfungen, bzw. -kontrollen existieren! Dies stellt aber wahrlich keinen Freifahrtschein dafür aus, gar nichts zu machen. Das wäre dann nämlich bei einem Schadensfall als grob fahrlässig einzustufen......