Allgemeine Unfallverhütungs-Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Pflichtversicherung) für den gesamten Gartenbau und den dazugehörigen Einrichtungen zuständig.
Eine wesentliche Aufgabe der Gartenbau-Berufsgenossenschaft besteht in der Verhütung von Unfällen und der Vermeidung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Zu diesem Zweck wurden und werden eine Vielzahl von verbindlichen Rechtsnormen als Mindestanforderungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz herausgegeben.
Diese Rechtsnormen werden in berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen in Zusammenarbeit mit Herstellern und Betreibern, sowie mit Unternehmern und Arbeitnehmern, mit Sachverständigen und Beamten der staatlichen Gewerbeaufsicht erarbeitet und von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft beschlossen.
Die erarbeiteten Unfallverhütungsvorschriften (vormals UVV), werden nun unter der Bezeichnung VSG (Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz) auf der Webseite der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zum Download im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Ferner sind dort auch eine Vielzahl von Merkblättern bereitgestellt.
Seit dem 01.10.2000 sind alle Arbeitnehmerbetriebe sicherheitstechnisch zu betreuen. Die sicherheitstechnische Betreuung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
- durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die entweder im Unternehmen angestellt, bzw. dort freiberuflich tätig sind
- durch überbetriebliche, private, sicherheitstechnische Dienste
- durch den sicherheitstechnischen Dienst der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
- durch ein Unternehmermodell (nur für Betriebe bis 40 Beschäftigte)