Verkehrssicherheit



Die Verkehrssicherheitpflicht betrifft im Schadensfall jeden Baumbesitzer!

Die Anforderungen an den Baumbesitzer, zur Erreichung und zum dauerhaften Erhalt der Verkehrssicherheit seines Baumbestandes, sind wahrlich nicht zu unterschätzen!

Die Messlatte zur möglichen Schadensvermeidung, wird von Seiten der Geschädigten, der Gerichte und den Versicherungen immer höher gelegt - und zwar für jeden Baumbesitzer!

Es ist daher nicht verkehrt zu wissen, welche Möglichkeiten sich eröffnen, um den eigenen Baumbestand zu untersuchen. Zuletzt könnte es nämlich heißen, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

Zwiesel

Verkehrssicherheit erreichen durch:

- die regelmäßige, visuelle Prüfung und Erfassung der gewonnenen Daten. Erkennen von Schädigungen, sowie die richtige Einschätzung des daraus vorhandenen Schädigungsgrad oder gar des Gefahrenpotentiales.

- geeignete Maßnahmen einleiten, zur Erhaltung der vorhandenen Vitalität oder gar deren Verbesserung. Im äußersten Fall aber auch durch rechtzeitige Beseitigung von bestehendem Gefahrenpotential des Baumes.

Als Zielsetzung gilt es, die Vermeidung von Personen- und Materialschäden zu erreichen:

- hervorgerufen durch Astausbrüche, umstürzen eines Baumes, etc. und den damit verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen und Regressansprüchen.

Unter "Prüfverfahren" wird aufgezeigt und erläutert, was man alles aufbieten kann, um seinen Baumbestand einer kritischen und gerichtlich haltbaren Überprüfung und Behandlung in Bezug auf die Verkehrssicherheit hin zu unterziehen.