Wie groß darf eine Gartenhütte ohne Baugenehmigung sein?



Wie groß darf eine Gartenhütte ohne Baugenehmigung sein?

Wer mit dem Gedanken spielt sich ein Gartenhäuschen bzw. eine Gartenhütte* in seinen Garten zu stellen, der stellt sich nach kurzer Zeit die Frage wie groß die Gartenhütte denn sein sollte. Bevor man sich aber direkt auf das Projekt stürzt und einen passenden Platz im Garten ausmisst, sollte man jedoch nicht vergessen, dass auch der Gesetzgeber wie so oft ein Wörtchen mit zu reden hat.

Deshalb sollte man sich vor jeglicher Planung oder einem spontanen Kauf eines Gartenhauses zu allererst informieren welche Größe im jeweiligen Bundesland maximal zulässig ist. Denn leider gibt es in Deutschland keine allgemein festgelegte gültige Größe, sondern eine von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegte Regelung.

Angegeben wird diese meist mit dem maximal zulässigen Rauminhalt, welcher sehr stark variieren kann. So ist es möglich in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen eine Gartenhütte mit ganzen 75 m³ umbautem Raum in einer Ortschaft zu errichten. Hingegen in Baden-Württemberg mit maximal 40 m³, in Rheinland-Pfalz mit 50 m³.

Bundeslandmaximaler Rauminhalt
Baden-Württemberg40m³ Brutto-Rauminhalt
Bayern75m³ Brutto-Rauminhalt
Berlin10m³ Brutto-Rauminhalt
Brandenburg75m³ Brutto-Rauminhalt
Bremen10m³ Brutto-Rauminhalt
Hamburg30m³ Brutto-Rauminhalt
Hessen30m³ Brutto-Rauminhalt
Mecklenburg-Vorpommern10m³ Brutto-Rauminhalt
Niedersachsen40m³ Brutto-Rauminhalt
Nordrhein-Westfalen75m³ Brutto-Rauminhalt
Rheinland-Pfalz50m³ Brutto-Rauminhalt
Saarland10m³ Brutto-Rauminhalt
Sachsen10m³ Brutto-Rauminhalt
Sachsen-Anhalt10m³ Brutto-Rauminhalt
Schleswig-Holstein30m³ Brutto-Rauminhalt
Thüringen 10m³ Brutto-Rauminhalt
(alle Angaben ohne Gewähr)

Die gennannten Wert sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Bei der Recherche tauchten für einige Bundesländer unterschiedliche Werte oder komische Einschränkungen auf. Inwieweit und wie oft sich die Regularien für Neubauten verändern konnten wir nicht ermitteln.

Darüber hinaus müssen je nach Aufstellungsort, beispielsweise in einem Schrebergarten, auch noch die Vorgaben des Kleingartenvereins oder bei einem Privatgarten etwaige Vorgaben eines Vermieters zu beachten bzw. Rücksprache mit diesem zu halten.

Aufgrund dieser uneinheitlichen Regelungen kann es nie schaden einfach direkt eine Anfrage beim örtlichen Amt zu stellen.

Ebenfalls sollte man berücksichtigen, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen kann bis eine Genehmigung ausgestellt wird.

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Baugenehmigung vergessen?

Besser nachfragen und genehmigen lassen...

In jedem Fall sollte man sich vorab mit dem Bauordnungsamt in Verbindung setzen. Hat man dies versäumt und es wäre eine Genehmigung nötig gewesen, so kann man diese im besten Fall nachträglich erhalten. Allerdings wird dies dann vermutlich trotzdem zu einer Strafzahlung führen.

Im schlechtesten Fall kann es aber auch passieren, dass man zum Rückbau bzw. Abriss des Gartenhauses gezwungen wird. Auch wenn es unwahrscheinlich erscheint dass jemand von der Gemeinde den Garten kontrollieren kommt, so kann es einem durchaus erst nach Jahren passieren dass ein neuer Nachbar sich von dem riesigen Gartenhaus gestört fühlt und bei der Gemeinde nachforscht ob dieses überhaupt genehmigt ist.

Ein Gartenhaus "schwarz" zu bauen kann somit zu einer Strafe und im Fall eines Abrisses zu einem finanziellen Reinfall werden.

Die ideale Größe finden

Nachdem geklärt ist welche Größe für ein Gartenhaus maximal in ihrem Wohnort ohne eine Baugenehmigung zulässig ist, stellt sich die Frage welche Größe denn überhaupt nötig ist und ob man mit der Größe ohne eine Baugenehmigung nicht bereits bestens bedient ist.

Wenn lediglich ein kleiner Teil zur Aufbewahrung von Geräten genutzt werden soll und höchstens ein kleiner Tisch und wenige Stühle in das Haus sollen reicht eine Größe von etwa 6 bis 7 m².

Soll es hingegen ein größerer Tisch sein und weitere Möbelstücke wie ein Sessel Platz in der Gartenhütte finden, dann sollte es 8 bis 10 m² groß sein.

Für die Deluxe-Variante, mit einer Couch bzw. einer Schlafgelegenheit, muss man allerdings schon eher mit 15 m² kalkulieren.

Allerdings darf man bei diesen Richtwerten nicht aus den Augen verlieren, dass sich das Nutzverhalten im Laufe der Jahre auch erheblich verändern kann.

Lagert man z. B. Fahrräder in der Gartenlaube ein, so muss man bedenken dass es beispielsweise nicht unbedingt bei zwei Fahrrädern bleibt, sondern auch Fahrräder von Kindern und andere Utensilien wie Kettcars und Kinderspielzeug für draußen hinzukommen könnten.

Wenn die Gartenmöbel im Winter verstaut werden sollen, muss man auch hier bedenken, dass diese Platz in dem Gartenhaus finden müssen.

Ebenfalls darf man nicht aus dem Auge verlieren, dass sich der Garten auch je nach gewählter Größe erheblich verkleinern kann. Dies fällt einem vielleicht erst im Nachhinein negativ auf, weil man die verbliebene Gartenfläche falsch eingeschätzt hat.

Bereich abstecken und testen

Im Zweifel: Testlauf durchführen

Wer sich sehr unsicher ist ob er mit der Größe letztendlich zufrieden sein wird, sollte im Vorfeld den Bereich absperren oder mit einem Schnürgerüst oder etwas ähnlichem, beispielsweise Holzlatten, abstecken um einen Eindruck zu gewinnen wieviel Platz im Garten und im Gartenhaus zur Verfügung stehen wird. Zum Testen kann man in diesen Bereich auch Sachen stellen um zu sehen, ob man sich in Bezug auf die nötige Fläche stark verschätzt hat.